Über Geld zu sprechen fällt vielen nicht leicht. Mir ist wichtig, dass du von Anfang an weißt, welche Kosten auf dich zukommen – klar, nachvollziehbar und ohne verstecktes Kleingedrucktes. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeite ich auf Selbstzahlerbasis. Du bezahlst deine Sitzungen direkt im Anschluss – bar oder per EC-Karte – und erhältst auf Wunsch eine Rechnung. Die Abrechnung wird individuell erstellt und richtet sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Kosten
Hier findest du meine aktuellen Honorare für psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz (HPG).
Unverbindliches erstes Kennenlernen am Telefon, um offene Fragen zu klären und zu schauen, ob es grundsätzlich passt.
Eine verkürzte Sitzung, um die gemeinsame Arbeit auszuprobieren, bevor du dich festlegst.
Das ausführliche erste Gespräch: Wir nehmen uns Zeit für dein Anliegen und schauen, wie eine Begleitung aussehen kann.
Die reguläre Folgesitzung in der Praxis – kontinuierliche Begleitung in deinem Tempo.
Eine vollwertige Sitzung per Video, wenn ein Treffen vor Ort gerade nicht möglich ist.
Ein reduziertes Honorar für finanziell schwierige Lebenslagen – sprich mich einfach an.
Erstattung
Auch wenn die Behandlung grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis erfolgt, gibt es verschiedene Wege, einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Du hast noch Fragen
Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie – ganz oder teilweise. Die Leistungen unterscheiden sich aber stark von Vertrag zu Vertrag. Entscheidend ist, dass psychotherapeutische Leistungen in deinem Vertrag mitversichert sind. Ich empfehle dir, das vor Beginn der Behandlung mit deinem Versicherer zu klären. Du erhältst von mir eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), an der sich die Versicherer in der Regel orientieren. Die Kostenübernahme regelst du direkt mit deiner Versicherung – dabei unterstütze ich dich gern.
Gesetzliche Krankenkassen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. In Sonderfällen ist eine Erstattung über § 13 Abs. 2 SGB V dennoch möglich – wenn du nachweisen kannst, dass in zumutbarer Zeit (gesetzlich: 3 Monate) kein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten verfügbar war. Den Nachweis erbringst du am besten mit:
Ich unterstütze dich mit einer Bescheinigung und einem Musterschreiben. Da die Kosten erst ab Erstattungsdatum übernommen werden, lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.
Die Honorare kannst du in deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen und so unter Umständen deine Steuerlast senken. Grundlage ist ein Urteil des Finanzgerichts Münster (AZ: 3 K 2845/02 E): Psychotherapeutische Behandlungskosten sind auch dann absetzbar, wenn sie von einem privaten statt einem kassenzugelassenen Therapeuten in Rechnung gestellt wurden – entscheidend ist allein, dass es sich um eine gezielte, medizinisch sinnvolle Behandlung handelt.
Auf den ersten Blick wirkt eine privat bezahlte Therapie wie ein Nachteil. Tatsächlich bringt sie aber Freiheiten mit sich, die bei einer kassenfinanzierten Behandlung oft wegfallen.
Du bekommst kurzfristig einen Termin, ohne lange Wartezeiten oder Anträge. Über Dauer und Umfang der Therapie entscheidest du selbst.
Es entsteht keine Akte bei einer Krankenkasse. Ich unterliege der Schweigepflicht und habe keine Auskunftspflicht gegenüber Kassen oder Arbeitgebern – wichtig auch bei späteren Versicherungsabschlüssen.
Ich bin nicht auf die gesetzlichen Richtlinienverfahren beschränkt. So können verschiedene ganzheitliche Ansätze individuell zum Einsatz kommen, passend zu dir.
Du übernimmst aktiv Verantwortung für deine Gesundheit und Entwicklung und entscheidest selbst, welcher Weg für dich stimmig ist.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Sitzung, bar oder per EC-Karte. Auf Wunsch erhältst du eine Rechnung, etwa zur Vorlage bei deiner Versicherung oder für die Steuererklärung.
Nein. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kannst du dich direkt und ohne Überweisung an mich wenden. Du brauchst auch keine vorliegende Diagnose – es genügt, dass du Unterstützung suchst.
Ja. Das Vorgespräch (bis 10 Minuten) ist kostenfrei und unverbindlich. Es dient dazu, erste Fragen zu klären und zu schauen, ob eine Zusammenarbeit für dich passt.
Sprich mich gern an. In manchen Fällen ist ein reduziertes soziales Honorar möglich. Mir ist wichtig, dass eine schwierige finanzielle Situation niemanden von Unterstützung abhält.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich leider in Rechnung stellen, da die Zeit für dich reserviert war."
FAQs
Geld- und Abrechnungsfragen sollten von Anfang an klar sein. Hier beantworte ich die, die mir am häufigsten begegnen.
Du hast noch Fragen
Du musst diesen Weg nicht allein gehen.
Ich begleite dich mit Klarheit, Erfahrung und achtsamer Führung.